ANSUK ASK-007 FFP2 NR Einweg Gesichtsmaske mit elastischer Ohrschlaufe in hygienischer Einzelverpackung
- CE-Zertifizierung mit Prüfstellenkennziffer CE 2834
- EN 149:2001 & A1:2009
- FFP2 NR
- Nasenrückenstreifen aus Aluminium
- Elastische Ohr-Halterung
- elektrostatisches Filermaterial
- Innenlage aus hautfreundlichem Vliesstoff
- nicht steril
- gem. der Schutzverordnung für ÖPNV, Geschäfte und Büro geeignet
- nicht für den medizinischen Einsatz geeignet
- einzeln verpackt
Anwendung
Die Maske wird direkt über dem Mund- und Nasenbereich getragen. Sie findet Anwendung im privaten Sektor, dem Dienstleistungsbereich, sowie dem verarbeitenden Gewerbe oder der Industrie. (gem. der aktuellen Arbeitsschutzverordnung des Bundes)
Nutzungsdauer: Unter normalen Umständen sollten die Masken täglich gewechselt werden. Die Maske sollte nicht länger als 8 Stunden getragen werden. Die Maske sollte unverzüglich bei Atemausströmung gewechselt werden, da in diesem Fall eine Beschädigung oder Kontamination vorliegen kann, und die Maske nicht optimal Ihrem Gesicht angepasst ist.
Nachdem Sie die Maske benutzt haben, muss diese ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wichtige Hinweise
Sorgfältige Benutzung der Maske, vor allem für Personen mit Allergien gegen die verwendeten Materialien. Verwenden Sie die Maske nicht unter sauerstoffarmen Bedingungen. Verwenden Sie die Maske nicht in Umgebung zu explosiven Stoffen.
Zusammensetzung
Maskenkörper: nichtgewebtes Polypropylen(Non Woven); Nasenclip: Metall; Befestigungsschlaufen: garngefärbte Baumwolle
Unsere Masken besitzen ein valides CE Zertifikat - Was bedeutet das?
Bei Produkten mit höherer Sicherheitsanforderung (Klasse II und III) muss eine dafür zugelassene Prüfstelle in Europa („Notified Body“) die Konformitätsbewertung vornehmen. „Notified Bodies“, die für die Konformitätsbewertung zugelassen sind, sind in der NANDO-Datenbank gelistet. Bei erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung stellt die Prüfstelle eine entsprechende Bestätigung aus (normalerweise „EU Type-Examination Certificate“ genannt). Der „Notified Body“ muss gemeinsam mit seiner vierstelligen Identifikationsnummer auf der CE Declaration of Conformity angegeben sein.