Coronavirus Allgemeines:

Coronavirus Allgemeines:

Was ist COVID-19?


Das Coronavirus SARS-CoV-2 gehört zur Gruppe der Beta-Coronaviren und löste Anfang 2020 die seither weltweit vorkommende Krankheit COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) aus (1). Der Name des Coronavirus (lateinisch corona = Kranz, Krone) bezieht sich auf das Aussehen des Virus unter dem Mikroskop, welches durch das Glykoprotein Spike an eine gezackte Krone erinnert (2). Coronaviren können sowohl Menschen als auch Tiere infizieren und führen vorwiegend zu leichten Erkältungskrankheiten. Darüber hinaus können sie aber auch schwere Lungenentzündungen auslösen. Das Akronym SARS steht hierbei für „Schweres Akutes Atemwegssyndrom“ (3).

 

Ansteckungsgefahr und Prävention

Eine Ansteckung wird vorwiegend durch Kontakt mit virushaltigen Aerosolen oder größeren Tröpfchen hervorgerufen, welche infizierte Personen durch Sprechen, Husten, Niesen oder Atmen in die Umwelt abgeben. Während Tröpfchen schneller zu Boden sinken und somit nur für kurze Zeit in der Luft verbleiben, können virushaltige Aerosole für einen längeren Zeitraum in der Luft schweben und dadurch insbesondere in geschlossenen Räumen eine erhöhte Ansteckungsgefahr bergen. (4)

Um das Risiko einer Übertragung möglichst gering zu halten empfiehlt es sich, kleine, schlecht durchlüftete oder geschlossene Räume zu vermeiden und eine Distanz zu infizierten Menschen von mindestens 2 Metern einzuhalten. Generell sollte ein Kontakt mit virushaltigen Partikeln im Bereich der Mund- und Nasenschleimhäute, sowie an den Augen, vermieden werden. Darüber hinaus sind auch Schmierinfektionen möglich, welche durch virushaltige Partikel an den Händen, die mit den Schleimhäuten in Kontakt kommen, hervorgerufen werden können. Das geringste Risiko für eine Ansteckung besteht wohl im Außenbereich, da die Luftbewegung hier am größten ist. (4)

 

 Quarantäne und Isolierung

Durch eine Isolierung oder Quarantäne soll erreicht werden, dass Krankheitserreger, wie zum Beispiel das Coronavirus SARS-CoV-2, sich nicht weiterverbreiten können. Um dieser Maßnahme gerecht zu werden ist es sinnvoll, den Kontakt zu infizierten Personen oder Personen, die mutmaßlich in Kontakt mit dem Erreger gekommen sind, für eine begrenzte Zeit stark zu reduzieren. Eine Isolierung wird behördlich angeordnet und lediglich bei einer offiziell bestätigten Infektion mit SARS-CoV-2 vorgenommen. Sie findet in der Regel zu Hause statt, kann jedoch bei schweren Krankheitsverläufen ebenso im Krankenhaus erfolgen. Eine Quarantäne hingegen stellt eine zeitlich begrenzte, häusliche Absonderung von Personen dar. Gründe für eine Quarantäne können zum Beispiel die Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet sein oder der Verdacht auf eine Infektion durch vorangegangenen Kontakt zu einer infizierten Person.

Für die häusliche Isolierung gelten folgende Regelungen:

Sobald mittels positivem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test eine Infektion nachgewiesen wurde, muss sich die betroffene Person in Isolierung begeben. Die Isolierung dauert über fünf Tage an, wobei ab dem Tag nach dem ersten positivem Testergebnisses gezählt wird. Zudem wird empfohlen, nach dem fünften Tag erneut einen Schnelltest, Selbsttest oder PCR-Test durchzuführen und so lange in Isolation zu bleiben, bis das Testergebnis negativ ausfällt. Die Isolierung gilt dabei ebenfalls für vollständig geimpfte und symptomfreie Personen. Darüber hinaus sollten unbedingt Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden (dazu mehr unter „Allgemeine Hygiene Vorschriften“).

Besonderheiten gelten für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Damit die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden darf, muss das Ergebnis des frühestens am fünften Tag abgenommenen Tests negativ sein. Für einen PCR-Test bedeutet dies, dass der CT Wert über 30 liegen muss. Zudem muss die betroffene Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Die Regelungen für eine Isolation können je nach Bundesland voneinander abweichen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

 

Zudem gelten besondere Regelungen bei der Entlassung aus der Isolierung für folgende Personen: Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem und Personen, welche im Krankenhaus behandelt wurden.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement.html;jsessionid=7821326D3738AAF45CFCD085B9B4C01C.internet071?nn=13490888

 

 

Für die Quarantäne gelten folgende Empfehlungen:

Aktuell besteht eine dringende Empfehlung zur Quarantäne für Personen, die im Haushalt, im Arbeits- oder Sozialumfeld oder der Schule Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten. Betroffenen Personen wird dringend empfohlen, ebenfalls für fünf Tage zu Hause zu bleiben und Kontakte zu anderen selbstständig zu reduzieren. Als erster Tag der Quarantäne wird dabei der Tag nach dem letzten Kontakt zu einer infizierten Person gezählt. Es wird zudem empfohlen, insbesondere den Kontakt zu Personen, die einer Risikogruppe für einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion angehören, zu vermeiden.

Im Falle einer Kontaktperson des eigenen Haushalts wird ab dem Tag gezählt, an dem diese Person erstmals Krankheitszeichen bzw. Symptome entwickelt hat. Sofern sich eine weitere Person desselben Haushaltes infiziert, verlängert sich die empfohlene Quarantäne-Dauer von fünf Tagen nicht. Auch während der Quarantäne sollten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden (dazu mehr unter „Allgemeine Hygiene Vorschriften“). Zudem wird dringend empfohlen, während der Quarantäne täglich einen Schnell- oder Selbsttest durchzuführen.

 

Darüber hinaus gelten auch hier Besonderheiten für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Diese sollen für einen Zeitraum von fünf Tagen vor Dienstantritt einen Antigen-Schnelltest, einen PCR-Test oder einen vergleichbaren Test auf Basis der Nukleinsäureamplifikation durchführen lassen.

Es gelten besondere Quarantänepflichten bei der Einreise aus Virusvariantengebieten:

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/bei-der-einreise-nach-deutschland/

Je nach Bundesland können die Regelungen und Empfehlungen zur Quarantäne abweichen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

 Weitere Quellenangaben:

(1) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/Coronavirus-Infektionen/Coronavirus-Infektionen_Krankheit.html
(2) https://www.mpg.de/14652142/corona-spike-protein
(3) https://www.zusammengegencorona.de/faqs/covid-19/coronavirus-kurz-erklaert/#:~:text=Das%20Akronym%20SARS%20steht%20hierbei,(Corona%20Virus%20Disease%202019)
(4) infektionsschutz.de
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