Allgemeines zu Masken (OP-Masken, FFP2, KN95- oder N95- Maske)

Allgemeines zu Masken (OP-Masken, FFP2, KN95- oder N95- Maske)

Das Tragen einer Maske mit FFP2- oder FFP3-Standard („Filtering Face Piece“) schützt nicht nur die Person, welche die Maske trägt, vor der Ansteckung mit Krankheitserregern. Darüber hinaus bewirkt das Tragen einer solchen Maske auch, dass bei einer mit dem Coronavirus infizierten Person während des Sprechens, Hustens oder Niesens Tröpfchen und Aerosole zurückgehalten werden. Dadurch gelangen virushaltigen Aerosole in geringerer Konzentration in die umgebende Luft. Selbst wenn eine infizierte Person keinerlei Symptome aufweist, kann diese dennoch das Coronavirus SARS-CoV-2 verbreiten. Deshalb ist es in einigen Alltagssituationen sinnvoll, eine entsprechende Maske zu tragen und somit sich selbst und andere Menschen zu schützen. Aktuell müssen beispielsweise im öffentlichen Personenverkehr medizinische Masken getragen werden (FFP2-, FFP3-, KN95- oder N95- Masken). Für den Nah- und Fernverkehr werden FFP2-Masken empfohlen, andere medizinische Masken oder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz sind aber zulässig (6).

Es wurde nachgewiesen, dass FFP2-Masken eine höhere Filtrationsleistung haben und besser Dichtsitzen als andere Masken, weshalb sie einen höheren Schutz bieten. Deshalb muss ebenfalls in beispielsweise Krankenhäusern und Pflegeheimen eine FFP2-Maske getragen werden.

 

 

Die verschiedenen Maskentypen

Aufgrund der vielfältigen Maskentypen, welche sich im Design und in ihrer Schutzfunktion teilweise deutlich unterscheiden, bieten wir hier eine kurze Übersicht an (7). Die Eigenschaften und Vorteile des jeweiligen Maskentyps können hilfreich sein bei der Auswahl des entsprechenden Produkts.

 

Mund-Nasen-Bedeckungen oder auch „Alltagsmasken“

  1. Allgemeines

Mund-Nasen-Bedeckungen sind meistens aus handelsüblichen Stoffen gefertigt (sogenannte Stoffmasken) und werden im Alltag getragen. Daher werden sie auch umgangssprachliche als „Alltagsmasken“ bezeichnet. Sie stellen kein Medizinprodukt dar und gehören auch nicht zu der persönlichen Schutzausrüstung. Aus diesem Grund gibt es keine gesetzlichen Anforderungen oder technischen Normen bezüglich ihrer Filterleistung. Obwohl sie keinen Regelungen unterliegen, sollten sie dennoch so gefertigt sein, dass sie den Mund- und Nasenbereich bedecken und die Ränder möglichst nahe am Gesicht anliegen. Hierbei gilt, dass mehrlagige, dicht gewebte Stoffe grundsätzlich eine bessere Filterleistung aufweisen als wenige, locker gewebte Stoffe. Auch die Verwendung von mehreren verschiedenen und übereinanderliegenden Stoffarten kann die Filterleistung verbessern. Stoffmasken können den Tröpfchenauswurf reduzieren und somit zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 beitragen. Dennoch ist die Unterscheidung zwischen Alltagsmasken und medizinischen Masken äußerst wichtig. Alltagsmasken müssen kein Prüfverfahren durchlaufen und erbringen nicht die in den technischen Normen definierten Leistungsnachweise, wie sie für medizinische Produkte vorgesehen sind. Sie bieten somit in den meisten Fällen deutlich weniger Schutz, als andere regulierte und geprüfte Maskentypen. Dennoch bedeutet dies nicht, dass Mund-Nasen-Bedeckungen überhaupt keine Schutzwirkung haben. Jedoch dürfen Alltagsmasken nicht mit den entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen beworben werden. Auch das Bewerben der Masken als Medizinprodukte oder Produkte persönlicher Schutzausrüstung ist nicht erlaubt.

 

  1. Verwendung

Generell stellt das Tragen von Masken nur einen Teil des umfassenden Schutzkonzepts gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 dar. Auch andere Empfehlungen und Regelungen wie Abstand halten, Hygiene Vorschriften befolgen und regelmäßiges Lüften helfen dabei, eine Ansteckung zu verhindern. Dennoch gelten in bestimmten Bereichen Tragevorschriften für Masken. Diese Vorschriften enthalten zudem eine Vorgabe, welche Maske zu tragen ist. Dabei ist zu beachten, dass zumeist das Tragen von einfachen Mund-Nasen-Bedeckungen, das heißt Masken, die keinen zertifizierten Leistungsnachweis haben, diesen Tragevorschriften nicht genügen. Somit sind Masken ohne nachgewiesene Qualifikation als Medizinprodukt für solche Bereiche nicht geeignet.

Für die Nutzung einfacher Alltagsmasken sollte darauf geachtet werden, diese nur dort zu nutzen, wo keine Tragevorschriften für medizinische Gesichtsmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken gelten. Generell sollte die Maske den Mund, die Nase und einen Teil der Wangen bedecken und gut passen. Besonders wichtig ist, dass die Ränder der Maske eng am Gesicht anliegen, damit möglichst wenig Luft beim Ausatmen durch die Seiten entweichen kann. Zudem sollte die Maske beim Aufsetzen und Abnehmen nur an den Bändern angefasst werden. Durchfeuchtete Masken sollten abgenommen und gewechselt werden. Zudem wird empfohlen, nach dem Abnehmen einer Maske die Hände entsprechend den allgemeinen Hygienevorschriften gründlich zu waschen und die benutzte Maske entweder in einem luftdichten Beutel zu verwahren oder direkt zu waschen. Idealerweise sollte die Maske bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

 

 

Medizinische Gesichtsmasken

 

  1. Allgemeines

Medizinische Gesichtsmasken, welche häufig auch als OP-Masken bezeichnet werden, sind Einmalprodukte und werden vorzugsweise in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeheimen verwendet. Sie bestehen aus mehreren, speziellen Kunststoffschichten und haben eine rechteckige Form mit Faltenwurf. Dieser Faltenwurf soll dabei helfen, dass sich die Maske an das Gesicht anpassen kann. Die Außenseite ist zumeist grün oder blau, während die Innenseite weiß gestaltet ist. Zudem haben medizinische Gesichtsmasken Ohrschlaufen und einen Nasenbügel aus Draht. Medizinische Gesichtsmasken haben klar definierte Filtereigenschaften und wurden als medizinische Produkte primär für den Fremdschutz entwickelt. Somit schützen sie vor allen Dingen das Gegenüber der Person, die eine solche Maske trägt. Jedoch können sie auch den Träger der medizinischen Gesichtsmaske schützen. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender fester Sitz der Maske. Ist dieser gegeben, können medizinische Gesichtsmasken vor allen Dingen die Mund- und Nasenpartie des Trägers vor ausgeatmeten Tröpfchen des Gegenübers oder einer Krankheitserregerübertragung durch direkten Kontakt, wie beispielsweise mit kontaminierten Händen, schützen.

Da es sich bei medizinischen Gesichtsmasken um Medizinprodukte handelt, muss ihre Herstellung und ihr Vertrieb in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte erfolgen. Somit werden an medizinische Gesichtsmasken andere Ansprüche gestellt, als an die sogenannten Alltagsmasken. Medizinische Gesichtsmasken müssen der europäischen Norm EN14683:2019-10 genügen und dürfen erst nach einem erfolgreichen Verfahren (Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung für Medizinprodukte (EU) 2017/745) eine CE-Kennzeichnung erhalten. Somit dürfen nur Produkte, welche den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, in Europa frei vertrieben werden.

 

  1. Verwendung

Generell stellt das Tragen von Masken nur einen Teil des umfassenden Schutzkonzepts gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 dar. Auch andere Empfehlungen und Regelungen wie Abstand halten, Hygiene Vorschriften befolgen und regelmäßiges Lüften helfen dabei, eine Ansteckung zu verhindern. Die Maske sollte die Mund- und Nasenregion gut bedecken und möglichst dicht anliegen. Vor allen Dingen die Ränder der Maske sollten mit den Wangen gut abschließen, um ein seitiges Rausströmen der Atemluft zu verhindern. Sofern eine Maske durchfeuchtet ist, sollte diese abgenommen und eine neue Maske aufgesetzt werden. Es wird zudem empfohlen, beim Abnehmen oder Aufsetzen der Maske möglichst nur die Bänder anzufassen. Außerdem sollten die Hände nach dem Abnehmen einer medizinischen Gesichtsmaske gemäß den allgemeinen Hygienevorschriften gründlich gewaschen werden. Da es sich um Einmalprodukte handelt, sollten die Masken regelmäßig gewechselt und nach der Verwendung entsorgt werden. 

 

 

Partikelfiltrierende Halbmasken

 

  1. Allgemeines

Partikelfiltrierende Halbmasken gehören ursprünglich zu den sogenannten „Staubschutzmasken“ und werden für die persönliche Schutzausrüstung verwendet. Sie werden auch als FFP-Masken („Filtering Face Piece“) bezeichnet. Sie weisen ein kuppelförmiges Design auf und sind zumeist in der Mitte faltbar. Wichtig ist, dass FFP-Masken dicht anliegen, um einen größtmöglichen Schutz vor Tröpfchen, Aerosolen und anderen Partikeln zu bieten. Liegt eine FFP-Maske korrekt an, so entfaltet diese sowohl Fremdschutz, als auch Eigenschutz. Dies gilt insbesondere für FFP-Masken ohne Ausatemventil. Während solche Masken sowohl die eingeatmete Luft, als auch die Ausatemluft über die Maskenflächen filtern, bieten Masken mit einem Ausatemventil einen geringeren Fremdschutz. Dies liegt vor allen Dingen daran, dass ausgeatmete Aerosole nicht durch das Filtermaterial der Maske abgefangen werden, sondern lediglich durch das Ventil gebremst und teilweise verwirbelt werden.

Da FFP-Masken Medizinprodukte und Teil der persönlichen Schutzausrüstung sind, müssen sie hohe Standards einhalten und den klaren Anforderungen von Gesetzen und technischen Normen entsprechen. Besonders wichtig ist hierbei die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009, welche die Filterleistung des Maskenmaterials bestimmt. Hierbei gilt, dass FFP2-Masken mindestens 94% der Testaerosole filtern müssen, FFP3-Masken sogar 99% der Testaerosole. Eine CE-Kennzeichnung ist somit nur möglich, sofern die FFP-Masken ein erfolgreiches Nachweisverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) durchlaufen haben. Dieses beinhaltet zudem eine sogenannte „Baumusterprüfung“ nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425, welche durch Prüfstellen wie beispielsweise TÜV oder DEKRA durchgeführt werden. Die Prüfnorm ist, ebenso wie die CE-Kennzeichnung und die vierstellige Kennnummer der benannten Prüfstelle, auf der Oberfläche der FFP-Maske aufgedruckt.

Anders als FFP-Masken erhalten KN95-Masken keine CE-Kennzeichnung. KN95-Maksen werden in China produziert und durchlaufen dementsprechend keine Prüfverfahren nach europäischen Maßgaben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass KN95-Masken zwangsläufig schlechter sein müssen als FFP-Masken mit einer CE-Kennzeichnung. Denn auch KN95-Masken können einer Prüfung, nämlich dem CPA-Verfahren, unterzogen werden. Durch das CPA-Verfahren kann festgestellt werden, dass die Schutzwirkung der KN95-Masken vergleichbar mit der Schutzwirkung von FFP-Masken ist. Sofern dies der Fall ist, erhalten die KN95-Masken ein Zertifikat, welches den Vertreibern dieser Masken vorliegt und von Käufern oder Verbrauchern eingesehen werden kann. (5)

 

  1. Verwendung

Generell stellt das Tragen von Masken nur einen Teil des umfassenden Schutzkonzepts gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 dar. Auch andere Empfehlungen und Regelungen wie Abstand halten, Hygiene Vorschriften befolgen und regelmäßiges Lüften helfen dabei, eine Ansteckung zu verhindern. Es wird empfohlen, unbedingt den vom RKI empfohlenen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen einzuhalten.

Die Maske sollte die Mund- und Nasenregion gut bedecken und möglichst dicht anliegen. Vor allen Dingen die Ränder der Maske sollten mit den Wangen gut abschließen, um ein seitiges Rausströmen der Atemluft zu verhindern. Insbesondere der Nasenbügel sollte so geformt werden, dass dieser über die gesamte Länge der Nase dicht anliegt. Nur so kann die FFP-Maske ihre volle Filterleistung entfalten. Sitzt eine FFP-Maske nicht dicht am Gesicht an, können sich erhebliche Leckströme bilden, welche die Schutzwirkung der Maske beeinträchtigen. Sofern eine Maske durchfeuchtet ist, sollte diese abgenommen und eine neue Maske aufgesetzt werden. Beim Abnehmen der Maske sollten möglichst nur die Bänder der Maske angefasst werden. Zudem sollten die Hände nach dem Absetzen der Maske gemäß den allgemeinen Hygienevorschriften gründlich gewaschen werden. Da partikelfiltrierende Halbmasken von Herstellern als Einwegprodukte vorgesehen sind, sollten diese regelmäßig gewechselt und nach der Verwendung entsorgt werden.

Gesichtsvisiere

Gesichtsvisiere sind keine Medizinprodukte, sondern lediglich Teil der persönlichen Schutzausrüstung. Die Überprüfung solcher Produkte wird entsprechend der europäischen Norm EN 166:2001 vorgenommen. Anders als die bisher vorgestellten Maskentypen bieten Gesichtsvisiere keinen Atemschutz. Sie dienen lediglich zum Schutz vor auftreffenden Tropfen, sowie Spritzern von Flüssigkeiten. Eine Filterfunktion der Luft ist somit nicht vorhanden. Gesichtsvisiere sind dadurch nicht mit Masken vergleichbar und können deren Funktion auch nicht ersetzen. Zudem sieht auch das RKI die Verwendung von Visieren nicht als gleichwertige Alternative zu Masken an. Gesichtsvisiere können zwar infektiöse Tröpfchen auffangen, jedoch schützen sie weder den Träger noch dessen Gegenüber vor infektiösen Aerosolen. Dementsprechend sollten anstelle von Gesichtsvisieren Masken mit entsprechender Schutz- und Filterfunktion verwendet werden.

Weitere Quellenangaben:
(5) https://www.zusammengegencorona.de/faqs/covid-19/masken/
(6) https://www.bahn.de/info/corona_startseite_bahnde
(7) https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html
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